1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Teil eines jeden Liefervertrages. Mit der Auftragserteilung gelten sie als angenommen.
Gewünschte Abweichungen bedürfen der schriftlichen Festlegung. Abweichende Einkaufsbedingungen, die der Käufer seinem
Auftrag zugrunde legen will, gelten nur in dem Rahmen als zugestanden, wie sie den nachfolgenden Bedingungen nicht wider-
sprechen, es sei denn, dass schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
2. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich. Genannte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Höhere Gewalt,
mangelnde Selbstbelieferung, behördliche Eingriffe in Produktion und Versendung berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrage.
3. Preise verstehen sich als Tagespreise. Ab 150 EUR Netto Warenwert Lieferung frei Haus, zuzüglich 1% (vom Netto Warenwert)
Verpackungszuschlag.
4. Die Fälligkeit der Forderung tritt bei Rechnungserteilung ein. Zahlung erbitten wir nach 30Tagen, bei Zahlung innerhalb von
10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Bei Zahlung per Nachnahme gilt diese Verein-
barung nicht.
5. Wir bemühen uns, unsere Erzeugnisse dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen und sie in bester Güte und Beschaffenheit
auszuliefern. Muster gelten als Typenmuster; zwischenzeitliche Änderungen der Rezepturen sind vorbehalten. Die Ware ist ent-
sprechend unseren Verarbeitungsvorschriften zu verwenden. Beanstandungen hinsichtlich Menge und äußerer Aufmachung erken-
nen wir nur an, wenn sie innerhalb 8Tagen nach Zugang der Ware erfolgen. Beanstandungen der Ware selbst müssen unverzüglich
nach Feststellung etwaiger Mängel uns mitgeteilt werden. Der Anspruch des Abnehmers beschränkt sich in diesem Falle auf Ersatz-
lieferung. Sonstige Ansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Schäden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Beanstandungen
und Meinungsverschiedenheiten entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht.
6. Wir liefern unsere Ware unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von uns gelieferte Ware verbleibt in unserem Eigentum bis sämt-
liche unserer Ansprüche abgedeckt sind. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs über die Ware zu
verfügen. Die durch solche Verfügung entstandenen Forderungen des Käufers werden bereits jetzt an uns sicherheitshalber abge-
treten, soweit in diesen Forderungen Entgelte für verkaufte oder verwendete Waren unserer Lieferungen enthalten sind. Eine
anderweitige Verfügung über unsere Waren, z.B. durch Verpfändung, ist dem Käufer nicht gestattet, er wird jedoch zu Einziehung
der Forderung, die uns sicherheitshalber abgetreten sind, widerruflich ermächtigt. Wir sind berechtigt, vom Käufer die Angabe der
abgetretenen Forderungen mit genauer Bezeichnung seiner Schuldner und darüber hinaus die Anzeige der Abtretung an die Schuld-
ner unseres Kunden zu verlangen. Übersteigen diese Sicherungen unsere Forderungen um 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers
verpflichtet, darüber hinausgehende Sicherungen zurückzugeben.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Caminchen bei Lübben; Gerichtsstand Amtsgericht Lübben.