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Allgemeine Geschäftsbedingungen
:
1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Teil eines jeden Liefervertrages. Mit der Auftragserteilung gelten sie als angenommen Gewünschte Abweichungen bedürfen der schriftlichen Festlegung. Abweichende Einkaufsbedingungen, die der Käufer seinem Auftrag zugrunde legen will, gelten nur in dem Rahmen als zugestanden, wie sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen, es sei denn, dass schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. 2. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich. Genannte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Höhere Gewalt, mangelnde Selbstbelieferung, behördliche Eingriffe in Produktion und Versendung berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrage. 3. Preise verstehen sich als Tagespreise. Ab 50 EUR Netto Warenwert Lieferung frei Haus, zuzüglich 1% (vom Netto Warenwert) Verpackungszuschlag. 4. Die Fälligkeit der Forderung tritt bei Rechnungserteilung ein. Zahlung erbitten wir nach 30Tagen, bei Zahlung innerhalb von 10Tagen gewähren wir 2% Skonto. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Bei Zahlung per Nachnahme gilt diese Vereinbarung nicht. 5. Wir bemühen uns, unsere Erzeugnisse dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen und sie in bester Güte und Beschaffenheit auszuliefern. Muster gelten als Typenmuster; zwischenzeitliche Änderungen der Rezepturen sind vorbehalten. Die Ware ist entsprechend unseren Verarbeitungsvorschriften zu verwenden. Beanstandungen hinsichtlich Menge und äußerer Aufmachung erkennen wir nur an, wenn sie innerhalb 8Tagen nach Zugang der Ware erfolgen. Beanstandungen der Ware selbst müssen unverzüglich nach Feststellung etwaiger Mängel uns mitgeteilt werden. Der Anspruch des Abnehmers beschränkt sich in diesem Falle auf Ersatzlieferung. Sonstige Ansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Schäden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Beanstandungen und Meinungsverschiedenheiten entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht. 6. Wir liefern unsere Ware unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von uns gelieferte Ware verbleibt in unserem Eigentum bis sämtliche unserer Ansprüche abgedeckt sind. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs über die Ware zu verfügen. Die durch solche Verfügung entstandenen Forderungen des Käufers werden bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten, soweit in diesen Forderungen Entgelte für verkaufte oder verwendete Waren unserer Lieferungen enthalten sind. Eine anderweitige Verfügung über unsere Waren, z.B. durch Verpfändung, ist dem Käufer nicht gestattet, er wird jedoch zu Einziehung der Forderung, die uns sicherheitshalber abgetreten sind, widerruflich ermächtigt. Wir sind berechtigt, vom Käufer die Angabe der abgetretenen Forderungen mit genauer Bezeichnung seiner Schuldner und darüber hinaus die Anzeige der Abtretung an die Schuldner unseres Kunden zu verlangen. Übersteigen diese Sicherungen unsere Forderungen um 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, darüber hinausgehende Sicherungen zurückzugeben. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Caminchen bei Lübben; Gerichtsstand Amtsgericht Lübben.
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